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AutorenbildMichal Sosnecki

Nahestehende Gesellschaften bei gemeinsamen Verwaltungsratsmandaten

Wenn ein Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft bei einer anderen Gesellschaft ebenfalls Verwaltungsratspräsident, jedoch nicht Aktionär ist, gelten die beiden Aktiengesellschaften als einander nahestehende Gesellschaften. 



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