Eine internationale Steuerausscheidungsmethode, die nicht den gesamten weltweiten Gewinn berücksichtigt, steht bei unbeschränkter Steuerpflicht in der Schweiz nicht im Einklang mit dem DBG. Ein nicht mit dem DBG in Einklang stehendes Ruling hat dennoch eine Bindungswirkung, wenn die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres Erkennbar gewesen ist und die Unternehmung Dispositionen getätigt hat, welche nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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