top of page

Bindung an fehlerhaftes Ruling bei unumkehrbaren Dispositionen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Eine internationale Steuerausscheidungsmethode, die nicht den gesamten weltweiten Gewinn berücksichtigt, steht bei unbeschränkter Steuerpflicht in der Schweiz nicht im Einklang mit dem DBG. Ein nicht mit dem DBG in Einklang stehendes Ruling hat dennoch eine Bindungswirkung, wenn die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres Erkennbar gewesen ist und die Unternehmung Dispositionen getätigt hat, welche nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page