Ergänzende Vermögenssteuer auf Differenz bei Landwirtschaftsverkäufen
16. Dez. 2013
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Beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke wird auf der Differenz zwischen Ertrags- und Verkehrswert eine ergänzende Vermögenssteuer erhoben. Für die Berechnung der ergänzenden Vermögenssteuer darf lediglich auf die Jahre nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesbestimmung abgestellt werden.