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Keine Trennung bei gemeinsamer Wohnung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Sept. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ehegatten gelten nicht als tatsächlich getrennt, wenn sie noch in einer gemeinsamen Wohnung leben. Ein zuvor eingereichtes Eheschutzgesuch ist nicht von Bedeutung.



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