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Abzug von Schuldzinsen und Alimente unterschiedlich geregelt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Schuldzinsen können nur abgezogen werden, wenn sie im betroffenen Jahr fällig geworden sind und dies belegt werden kann. Demgegenüber können Kinderalimente nicht bei Fälligkeit, sondern erst wenn sie bezahlt worden sind, abgezogen werden.



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