Abzugsfähigkeit von Bussen: Nur Gewinnabschöpfung
- Michal Sosnecki

- 25. Sept. 2016
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Bei Bussen kann nur der Gewinnabschöpfungsanteil als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden. Der Anteil mit pönalem Charakter hingegen kann nicht abgezogen werden.