Abzugsfähigkeit von Einzahlungen in Erneuerungsfonds
- Michal Sosnecki

- 24. Aug. 2016
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Einzahlungen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft sind im Zeitpunkt der Einzahlung abzugsfähig. Bei der späteren Ausführung der Unterhaltsarbeiten kann kein Abzug geltend gemacht werden, auch wenn im Zeitpunkt der Einzahlung der Abzug vergessen wurde.