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Abzugsfähigkeit von Einzahlungen in Erneuerungsfonds

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 24. Aug. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Einzahlungen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft sind im Zeitpunkt der Einzahlung abzugsfähig. Bei der späteren Ausführung der Unterhaltsarbeiten kann kein Abzug geltend gemacht werden, auch wenn im Zeitpunkt der Einzahlung der Abzug vergessen wurde.



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