Nach- und Strafsteuern: Das Ausmass zugrunde gelegter erbrachter Leistungen (insbesondere in Form von Reisespesen), müssen zur Anfechtbarkeit offensichtlich unrichtig oder unvollständig oder unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften bestimmt worden sein (Art. 105 Abs. 2 OG). Auf eine offensichtlich unbegründete Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist nicht einzutreten.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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