Anfechtung trotz Zugeständnissen möglich
- Thanusiya Wimalanathan

- 21. Juni 2010
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Eine steuerpflichtige Person ist zur Anfechtung eines Einspracheentscheides auch dann legitimiert, wenn sie während einer Verhandlung mit der Steuerbehörde Zugeständnisse gemacht und gewisse Aufrechnungen akzeptiert hat.