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Anfechtung von Ermessenstaxation nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit

  • 29. Nov. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Ermessenstaxation kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Folglich können keine Ausstandsgründe betreffend den Gerichtsschreiber geltend gemacht werden.



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