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Anforderungen bei Anfechtung der Ermessensveranlagung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Jan. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt. 2024

Der Steuerpflichtige, der eine Ermessensveranlagung vor Bundesgericht anficht, muss zeigen, dass die Schätzung auf einer offensichtlich unrichtigen Feststellung des Sachverhaltes beruht.



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