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AutorenbildMichal Sosnecki

Anpassung des Kaufpreises als Beteiligungsertrag

Überträgt eine Aktiengesellschaft ihre Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft zu Buchwerten auf eine andere Tochtergesellschaft, stellt die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert eine steuerfreite Kapitaleinlage dar. Wird der Kaufpreis der Beteiligung im Folgejahr – aufgrund von negativen Steuerfolgen im Ausland – auf den Verkehrswert angepasst, qualifiziert die im Folgejahr verbuchte Zahlung nicht als Veräusserungsgewinn, sondern als Beteiligungsertrag. 



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