Anteilsbesteuerung bei offengelegter stiller Gesellschaft
- Michal Sosnecki
- 3. Nov. 2015
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Besteht eine einfache Gesellschaft als stille Gesellschaft und wird das Gesellschaftsverhältnis gegenüber den Steuerbehörden offengelegt, muss die Besteuerung des Gewinns bei den Gesellschaftern anteilsmässig erfolgen.