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Anteilsbesteuerung bei offengelegter stiller Gesellschaft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Nov. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Besteht eine einfache Gesellschaft als stille Gesellschaft und wird das Gesellschaftsverhältnis gegenüber den Steuerbehörden offengelegt, muss die Besteuerung des Gewinns bei den Gesellschaftern anteilsmässig erfolgen.



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