Anwendung des kantonalen Rechts vor Steuerharmonisierungsgesetz
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Jan. 2008
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Ein Sachverhalt, der sich vor dem Inkrafttreten des Steuerharmonisierungsgesetzes zugetragen hat, ist ausschliesslich nach kantonalem Recht zu beurteilen. Dessen Anwendung kann vom Bundesgericht lediglich unter dem Gesichtswinkel der Willkür überprüft werden.