Wenn eine Aktiengesellschaft einen ausschliesslich privat benutzten Motorroller erwirbt, sind die als Aufwand verbuchten Anschaffungskosten geschäftsmässig nicht begründet und deshalb aufzurechnen. Der Umstand, dass das Fahrzeug sich im Eigentum der Aktiengesellschaft befindet, ändert daran nichts.
Aufrechnung privater Fahrzeugkosten bei AG
Aktualisiert: 27. Nov. 2024