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Aufrechnung von verbuchtem Verwaltungsratshonorar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Apr. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Hat eine Aktiengesellschaft in ihrer Erfolgsrechnung ein Verwaltungsratshonorar verbucht, so ist es nicht unhaltbar, dieses dem einzigen im Handelsregister eingetragenen Verwaltungsrat aufzurechnen.



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