Aufrechnung von verbuchtem Verwaltungsratshonorar
- Michal Sosnecki

- 5. Apr. 2017
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Hat eine Aktiengesellschaft in ihrer Erfolgsrechnung ein Verwaltungsratshonorar verbucht, so ist es nicht unhaltbar, dieses dem einzigen im Handelsregister eingetragenen Verwaltungsrat aufzurechnen.