Aufrechnung von verbuchtem Verwaltungsratshonorar
6. Apr. 2017
1 Min. Lesezeit
Hat eine Aktiengesellschaft in ihrer Erfolgsrechnung ein Verwaltungsratshonorar verbucht, so ist es nicht unhaltbar, dieses dem einzigen im Handelsregister eingetragenen Verwaltungsrat aufzurechnen.