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Ausbezahltes Vorsorgekapital bei Selbständigkeit nicht investitionspflichtig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Okt. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wird das Vorsorgekapital infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausbezahlt, muss das freigewordene Vorsorgegeld nicht zwingend in den Betrieb investiert werden.



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