Ausbezahltes Vorsorgekapital bei Selbständigkeit nicht investitionspflichtig
- Michal Sosnecki

- 1. Okt. 2015
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Wird das Vorsorgekapital infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausbezahlt, muss das freigewordene Vorsorgegeld nicht zwingend in den Betrieb investiert werden.