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AutorenbildMichal Sosnecki

Auskunftspflicht bei Konsumationsspesen zu Anwesenden und Zweck

Die Steuerverwaltung darf bei Konsumationsspesen Angaben zu den anwesenden Personen und zum Zweck der Einladung verlangen. Die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen werden dadurch nicht verletzt.



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