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Ausscheidungsverluste und Doppelbesteuerung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 31. Aug. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ausscheidungsverluste: Soweit ein Aufwand nicht im Liegenschaftskanton mit Erträgen verrechnet werden kann, ist der Gewinnungskostenüberschuss vom Hauptsteuerdomizil zu übernehmen. Diesem Umstand ist genauso wie beim Erwerb der Liegenschaft als solcher im Rahmen einer Zwischenveranlagung Rechnung zu tragen. Die vom Zeitpunkt der Errichtung oder Erweiterung eines Nebensteuerdomizils an geltenden Ausscheidungen aufgrund von Zwischen- oder Neuveranlagungen müssen für den neuen und den bisherigen Kanton aufeinander abgestimmt werden; geschieht dies nicht, resultiert eine verpönte Doppelbesteuerung.



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