Begrenzung der notwendigen Fahrkosten
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Juli 2004
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Als notwendige Fahrkosten gelten auch bei Benützung privater Fahrzeuge grundsätzlich nur die Auslagen, welche bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen. Eine abweichende frühere Veranlagung ist für künftige Perioden nicht bindend.