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Begrenzung der notwendigen Fahrkosten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Juli 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Als notwendige Fahrkosten gelten auch bei Benützung privater Fahrzeuge grundsätzlich nur die Auslagen, welche bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen. Eine abweichende frühere Veranlagung ist für künftige Perioden nicht bindend.



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