Beschlagnahmte Unterlagen: Keine Verletzung der Unschuldsvermutung
- Michal Sosnecki
- 17. Apr. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren: Anlässlich einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Unterlagen haben mit einer Aufforderung zur Mitwirkung oder Selbstbezichtigung nichts zu tun. Bei der Beschlagnahme handelt es sich um eine strafprozessuale Zwangsmassnahme, welche auch gegen den Willen des Beschuldigten angeordnet werden kann, was die Unschuldsvermutung nicht verletzt.