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Beschwerde nur bei Bundesrechtsverletzung

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden. Soweit die Vorinstanz kantonales Recht anzuwenden hatte, kann nur geltend gemacht werden, der angefochtene Entscheid verstosse gegen Normen des Bundesrechts, wie  namentlich über die Steuerharmonisierung.



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