Beschwerde nur bei Bundesrechtsverletzung
- Thanusiya Wimalanathan

- 29. Apr. 2010
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Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden. Soweit die Vorinstanz kantonales Recht anzuwenden hatte, kann nur geltend gemacht werden, der angefochtene Entscheid verstosse gegen Normen des Bundesrechts, wie namentlich über die Steuerharmonisierung.