top of page

Besteuerung alter Abschreibungen bei Ersatzkauf

  • 13. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Unter dem alten Recht vorgenommene Abschreibungen werden der Einkommenssteuer unterworfen, insbesondere auch die im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen vorgenommene Sofortabschreibungen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page