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Besteuerung der Diners Club-Flugunfallversicherung als Einkommen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Zahlung der Diners Club-Flugunfallversicherung, welche jenen Kreditkarteninhaber schützt, der seine Flugreise mit der Diners Club-Karte bezahlt hat, gilt als reine Risikoversicherung; die Leistungen aus dieser Versicherung sind gemäss Art. 23 lit. b in Verbindung mit Art. 38 DBG mittels einer separaten Jahressteuer als Einkommen zu versteuern



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