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Besteuerung von Radsportler-Lohn bei Wohnsitz in der Schweiz

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Mai 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Die Lohneinkünfte eines Radsportlers, der in der Schweiz seinen Wohnsitz hat und im Ausland Rennen bestreitet, sind in der Schweiz steuerbar, sofern sie nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zugewiesen werden. Anders als Preisgelder sind Lohneinkünfte nicht im Ausübungsstaat steuerbar.



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