Erhält ein Mitarbeiter 50% der Beteiligungsrechte für einen unter dem Verkehrswert liegenden Preis und schliesst sieben Tage später einen Aktionärbindungsvertrag ab, ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern. Der Aktionärbindungsvertrag muss bei der Festsetzung des Verkehrswertes einkommensmindernd berücksichtigt werden.
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