top of page

Beteiligungszuweisung zur Kapitalsteuer beim Hauptsitz

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. März 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Hält ein Elektrizitätsunternehmen Beteiligungen, so werden diese bei der Kapitalsteuer dem Hauptsitz zugeweisen und nicht den Betriebsstätten. Das gilt nur dann nicht, wenn diese Beteiligungen (ausschliesslich) einer bestimmten Betriebsstätte dienen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page