Beteiligungszuweisung zur Kapitalsteuer beim Hauptsitz
- Michal Sosnecki
- 11. März 2011
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Hält ein Elektrizitätsunternehmen Beteiligungen, so werden diese bei der Kapitalsteuer dem Hauptsitz zugeweisen und nicht den Betriebsstätten. Das gilt nur dann nicht, wenn diese Beteiligungen (ausschliesslich) einer bestimmten Betriebsstätte dienen.