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AutorenbildMichal Sosnecki

Beteiligungszuweisung zur Kapitalsteuer beim Hauptsitz

Hält ein Elektrizitätsunternehmen Beteiligungen, so werden diese bei der Kapitalsteuer dem Hauptsitz zugeweisen und nicht den Betriebsstätten. Das gilt nur dann nicht, wenn diese Beteiligungen (ausschliesslich) einer bestimmten Betriebsstätte dienen.



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