Wird eine selbständig erwerbende Person trotz vorliegender Betreibungen nach Ermessen veranlagt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Ermessensveranlagungen nichtig sind.
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Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine...
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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