Betreibungen heben Ermessensveranlagung nicht auf
- Michal Sosnecki
- 27. Apr. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine selbständig erwerbende Person trotz vorliegender Betreibungen nach Ermessen veranlagt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Ermessensveranlagungen nichtig sind.