Anders als im Nachsteuerverfahren und aufgrund der unterschiedlichen Beweislastverteilung obliegt es der Steuerbehörde, im Steuerstrafverfahren die Schuld nachzuweisen. Soweit dies nicht gelingt, ist die Busse aufgrund der Unschuldsvermutung aufzuheben.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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