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Beweislastverteilung im Steuerstrafverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 2. Nov. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die für das ordentliche Verfahren massgebliche Beweislastverteilung gilt auch für das Steuerstrafverfahren und widerspricht nicht der Unschuldsvermutung.



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