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AutorenbildMichal Sosnecki

Bewertung von Bauunternehmung als Immobiliengesellschaft gerechtfertigt

Es ist nicht willkürlich, die Aktien einer Bauunternehmung, deren Tätigkeit sich nur noch auf das Einfordern von Rechtsansprüchen, die Liquidation von mobilen Sachanlagen sowie auf die Verwaltung und den Besitz von Liegenschaften beschränkt, gemäss den Richtlinien für Vermögensverwaltungs- bzw. Immobiliengesellschaften zu bewerten.



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