Bindung der Vorinstanz an Rückweisungsentscheid
- Thanusiya Wimalanathan

- 3. Aug. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine Streitsache vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen, so sind die diesbezüglichen Erwägungen für die Vorinstanz massgeblich und müssen nicht mehr überprüft werden.