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Burgergemeinden im Kanton Bern steuerpflichtig

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Jan. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Burgergemeinden des Kantons Bern sind nicht von der Grundstückgewinnsteuer befreit und daher bei Veräusserung einer Liegenschaft steuerpflichtig.



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