Doppelbesteuerung: Das Bundesgericht soll im Prinzip nie als erste richterliche Behörde tätig werden müssen; bevor es angerufen werden kann, soll zuvor immer mindestens ein Gericht über die Streitsache entschieden haben. Dabei genügt es, wenn der Steuerpflichtige bloss in einem der vom Doppelbesteuerungskonflikt betroffenen Kantone den Instanzenzug durchläuft und einen letztinstanzlichen - gerichtlichen - Entscheid erwirkt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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