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AutorenbildMichal Sosnecki

Doppelbesteuerung: Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid vor Bundesgericht erforderlich

Doppelbesteuerung: Das Bundesgericht soll im Prinzip nie als erste richterliche Behörde tätig werden müssen; bevor es angerufen werden kann, soll zuvor immer mindestens ein Gericht über die Streitsache entschieden haben. Dabei genügt es, wenn der Steuerpflichtige bloss in einem der vom Doppelbesteuerungskonflikt betroffenen Kantone den Instanzenzug durchläuft und einen letztinstanzlichen - gerichtlichen - Entscheid erwirkt.



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