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AutorenbildMichal Sosnecki

Doppelbesteuerungsbeschwerde erfordert direkten Nachteil

Doppelbesteuerung/Legitimation: Die Beschwerde wegen Doppelbesteuerung verlangt einen direkt erlittenen Nachteil bezüglich Verletzung des Doppelbesteuerungsverbots (Art. 127 Abs. 3 BV). Wird zwar das Holdingprivileg nicht gewährt, diesbezüglich aber nicht Beschwerde geführt wird, genügt dieser Nachteil nicht als Beschwerdelegitimation.



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