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Doppelbesteuerungsbeschwerde erfordert direkten Nachteil

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Okt. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Doppelbesteuerung/Legitimation: Die Beschwerde wegen Doppelbesteuerung verlangt einen direkt erlittenen Nachteil bezüglich Verletzung des Doppelbesteuerungsverbots (Art. 127 Abs. 3 BV). Wird zwar das Holdingprivileg nicht gewährt, diesbezüglich aber nicht Beschwerde geführt wird, genügt dieser Nachteil nicht als Beschwerdelegitimation.



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