Doppelbesteuerung/Legitimation: Die Beschwerde wegen Doppelbesteuerung verlangt einen direkt erlittenen Nachteil bezüglich Verletzung des Doppelbesteuerungsverbots (Art. 127 Abs. 3 BV). Wird zwar das Holdingprivileg nicht gewährt, diesbezüglich aber nicht Beschwerde geführt wird, genügt dieser Nachteil nicht als Beschwerdelegitimation.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page