Wenn es keine Vergleichsobjekte in der Gemeinde gibt, können zur Bestimmung des Eigenmietwertes Objekte in der näheren Umgebung zum Vergleich herangezogen werden. Der Eigenmietwert ist bei einer kleineren Liegenschaft verhältnismässig höher als bei grossen Wohnungen. Es ist trotzdem zulässig, die Mietpreise von kleineren Wohnungen heranzuziehen und den Quadratmeterpreis auf grössere Wohnungen anzuwenden, wenn der dadurch ermittelte Eigenmietwert anschliessend bereinigt wird.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Erfassung nur des Monatsumsatzes in der Buchhaltung genügt nicht für die zeitnahe Aufzeichnung und kann steuerliche Folgen haben.
Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine...
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
bottom of page