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Einkommenssteuerpflicht bei wertvermehrenden Arbeiten

  • 2. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Grundstückgewinne von Liegenschaftshändlern unterliegen der Einkommenssteuer, sofern am Grundstück wertvermehrende Arbeiten im Ausmass von mindestens 25 Prozent des Erwerbspreises ausgeführt worden sind. Die Überführung eines Grundstücks vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen stellt in einem solchen Fall eine Realisation dar.



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