Einsprachefristen nach BdBSt und DBG ohne kantonalen Friststillstand
18. Dez. 2003
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Rechtzeitigkeit der Einsprache: BdBSt und DBG enthalten hinsichtlich der Beschwerdefrist und deren Einhaltung eine vollständige Regelung, so dass kein Raum für die Anwendung kantonaler Friststillstandsregeln besteht.