SBB-Steuerbefreiung nur für Leistungen im öffentlichen Verkehr
Die SBB sind von kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern nur für Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr befreit (Praxisänderung).
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Die SBB sind von kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern nur für Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr befreit (Praxisänderung).
Die SBB sind von kantonalen Grundstückgewinnsteuern nur für Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr befreit (Praxisänderung).
Amtshilfe wird bei Verdacht auf Abgabebetrug gewährt; entscheidend ist die Sachverhaltsdarstellung im Amtshilfegesuch.
Erwerbsaufgabe für Familiengründung gilt nicht als Notlage; Steuererlass wurde willkürfrei verweigert trotz vorübergehendem Negativsaldo.
Ab 2001 müssen Kantone für Bundes- und Kantonssteuer dasselbe Rechtsmittelverfahren vorsehen; Bundesgericht tritt nicht mehr ein.
Abziehbar sind nur Weiterbildungskosten im aktuellen Beruf; Kosten für Berufsaufstieg, wie ein MBA, sind steuerlich nicht abziehbar.