Einstellung im Steuerhinterziehungsverfahren: Keine Anfechtung per Verwaltungsgerichtsbeschwerde
- Michal Sosnecki

- 28. Mai 2007
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Wird in einem Steuerhinterziehungsverfahren eine gerichtliche Beurteilung verlangt, so kann der Beschluss der Strafverfolgungsbehörde, das Verfahren werde eingestellt, nicht mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. Es liegt kein taugliches Anfechtungsobjekt vor.