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Einzelparzellenbewertung bei Liegenschaften

  • 22. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Bewertung von Liegenschaften bildet normalerweise die einzelne Bodenparzelle die Bewertungseinheit. Wertabnahmen, die ausnahmsweise auf einzelnen Parzellen eintreten, dürfen daher nicht mit allfälligen Wertzunahmen auf anderen Parzellen ausgeglichen werden.



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