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Erbengemeinschaft: Einkommen anteilsmässig steuerbar

  • 18. Dez. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Einkommen einer Erbengemeinschaft: Vermögenserträge einer Erbschaft werden den Erben anteilmässig zugerechnet; dies gilt auch, wenn der Nachlass nicht von den Erben verwaltet wird.



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