top of page

Erbenholding als indirekte Teilliquidation

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 11. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die sog. Erbenholding gilt zwar nicht als Transponierung, jedoch als indirekte Teilliquidation. Grund ist die Finanzierung des Kaufpreises mit (künftigen!) Mitteln der erworbenen Gesellschaft  (Praxisänderung und Grundsatzurteil).



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page