Erbenholding als indirekte Teilliquidation
- Thanusiya Wimalanathan
- 11. Juni 2004
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Die sog. Erbenholding gilt zwar nicht als Transponierung, jedoch als indirekte Teilliquidation. Grund ist die Finanzierung des Kaufpreises mit (künftigen!) Mitteln der erworbenen Gesellschaft (Praxisänderung und Grundsatzurteil).