Im Kanton Basel-Stadt ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare, die seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt wohnen tiefer als für Nichtverwandte Personen. Wer zum tieferen Tarif veranlagt werden will, muss belegen, dass er in einem Konkubinat gewohnt hat.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page