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Erbschaftssteuervergünstigung für Konkubinatspaare in Basel-Stadt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Im Kanton Basel-Stadt ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare, die seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt wohnen tiefer als für Nichtverwandte Personen. Wer zum tieferen Tarif veranlagt werden will, muss belegen, dass er in einem Konkubinat gewohnt hat.



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