Erbschaftssteuervergünstigung für Konkubinatspaare in Basel-Stadt
- 27. Juli 2017
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Im Kanton Basel-Stadt ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare, die seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt wohnen tiefer als für Nichtverwandte Personen. Wer zum tieferen Tarif veranlagt werden will, muss belegen, dass er in einem Konkubinat gewohnt hat.