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Erfolgsneutrale Aufdeckung von angefangenen Arbeiten steuerlich nicht anerkannt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Jan. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Nov. 2024

 Bilanzwert: Werden in der Bilanz einer Einzelfirma die angefangenen Arbeiten um einen bestimmten Betrag erhöht und gleichzeitig das Eigenkapital um denselben Betrag heraufgesetzt, so kann diese erfolgsneutrale Aufdeckung steuerlich nicht anerkannt werden und das steuerbare Vermögen ist entsprechend herabzusetzen.



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