Ermessensveranlagung: Ist die Buchhaltung nicht korrekt erstellt, kann die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen. Der Steuerpflichtige, der eine Ermessensveranlagung vor Bundesgericht anficht, muss sich mit deren einzelnen Elementen auseinandersetzen und zeigen, dass die Schätzung auf unhaltbaren Grundlagen beruht .
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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