Ermessensveranlagung bei fehlerhafter Buchhaltung
- Thanusiya Wimalanathan
- 29. Jan. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Ermessensveranlagung: Ist die Buchhaltung nicht korrekt erstellt, kann die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen. Der Steuerpflichtige, der eine Ermessensveranlagung vor Bundesgericht anficht, muss sich mit deren einzelnen Elementen auseinandersetzen und zeigen, dass die Schätzung auf unhaltbaren Grundlagen beruht .