Findet in einem Nach- und Strafsteuerverfahren bei der Festsetzung der Nachsteuer eine Ermessensveranlagung statt, verstösst dies nicht gegen die Bestimmungen von Art. 6 EMRK, wenn im Nachsteuerverfahren trotz Mitwirkungsdruck keine Beweismittel erwirkt wurden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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