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Ertragswertbewertung im Baugebiet

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 16. Juli 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die turgauische Bestimmung, wonach Grundstücke im Baugebiet nur dann zum Ertragswert bewertet werden, wenn sie Bestandteil eines gesamthaft existenzfähigen Betriebes sind, ist StHG-konform.



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