Fehlerhafte Erfolgsrechnung kann Verlustvortrag ausschließen
11. Nov. 2005
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Aktualisiert: 1. Nov. 2024
Veranlagung: Eine fehlerhafte Erfolgsrechnung für die Vorperiode kann zur Nichtberücksichtigung für einen geltend gemachten Verlust als Verlustvortrag in der Folgeperiode führen.